Riester-RenteDer Begriff Riester-Rente ist die umgangssprachliche Bezeichnung einer vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderten, privat finanzierten Rente in Deutschland. Geregelt ist diese Förderung im Altersvermögensgesetz.
Die Bezeichnung „Riester-Rente“ kommt von Walter Riester der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung den Vorschlag zur Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage machte. Der Anlass dazu war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/01. Bei der Reform wurde das Nettorentenniveu des Eckrentners, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert
Alle zulagenberechtigten Personen können eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen.Diese Förderung kann jedoch nur in anspruch genommen werden wenn man über zertifizierte, spezielle förderungsfähige Altersvorsorgeverträge verfügt.
Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben zur Zeit folgende Personen, wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:
rentenversicherungsplichtige Arbeitnehmer rentenversicherungsplichtige Selbstständige Plichtversicherte Kindererziehende Bezieher von Arbeitslosengeld Bezieher von Krankengeld nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Wehr- und Zivildienstleistende geringfügig Beschäftigte Bezieher von Vorruhestandsgeld Amtsträger Ehepartner
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